{"id":54,"date":"2021-09-28T07:03:07","date_gmt":"2021-09-28T07:03:07","guid":{"rendered":"http:\/\/mofafahren.de\/?page_id=54"},"modified":"2021-10-05T11:41:04","modified_gmt":"2021-10-05T11:41:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mofafahren.de\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t
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Satzung des Vereins HARDT AM LMIT e.V.<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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  1. Der am 12.4.2018 in Dorsten gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen „Hardt am Limit“<\/li>
  2. Er hat seinen Sitz in 46282 Dorsten (Gahlener Str. 241) und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen.<\/li>
  3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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    \u00a7 2 Zweck & Ziele<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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    1. Der Verein verfolgt die F\u00f6rderung der Mofakultur und der Kameradschaft auf breiter Basis.<\/li>
    2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch gemeinsame Mofaausfahrten und weitere Treffen, die F\u00f6rderung der Kameradschaft in Form von ausgerichteten Festen, den Besuch von Mofarennen und -Treffen, sowie gemeinsamen
      Reparaturbesprechungen.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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      \u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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      Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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      \u00a7 4 Mittelverwendung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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      S\u00e4mtliche Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet\u00a0 werden. Zuwendungen oder Gewinnanteile des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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      \u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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      1. Mitglied werden kann jede nat\u00fcrlich oder juristische PErson.<\/li>
      2. Die Mitglieschaft muss schriftlich beantragt werden. \u00dcber deren Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderj\u00e4hrigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen. Im Falle der Ablehnung brauchen die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr nicht bekannt gegeben werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch bei der Mitgliederversammlung erhoben werden, die endg\u00fcltig entscheidet. ird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, ist die Ablehnung unanfechtbar.<\/li>
      3. Der Austritt aus dem Verein ist f\u00fcr Mitglieder unter Einhaltung von einer Frist von vier Wochen zum Jahresende m\u00f6glich – die K\u00fcndigung muss schriftlich erfolgen.<\/li>
      4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder mit dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/li>
      5. Mitglieder, deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen k\u00f6nnen vom Verein ausgeschlossen werden. \u00dcber den Auschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>
      6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegen\u00fcber dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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        \u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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        Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, f\u00fcr Ihre Mitgliedschaft Beitr\u00e4ge zu entrichten. H\u00f6he und F\u00f6\u00b4\u00e4lligkeit der Vereinsbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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        \u00a7 7 Organe des Vereins<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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        Die Organe des Vereins sind:<\/p>

        1. die Mitgliederversammlung<\/li>
        2. der Vorstand.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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          \u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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          1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet stets im ersten Quartal eines
            Kalenderjahres statt.<\/li>
          2. Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E\u0002Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung betr\u00e4gt 4 Wochen.<\/li>
          3. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende. Falls der erste Vorsitzende verhindert sein sollte, ist der zweite Vorsitzende Versammlungsleiter. Sollten weder der erste noch der zweite Vorsitzende anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der
            Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/li>
          4. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der tats\u00e4chlich erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>
          5. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Die einfache Mehrheit hat eine Stimme mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen stimmen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ung\u00fcltige Stimmen und \u2013 bei Abstimmung mit Stimmzetteln \u2013 unbeschriftete und ung\u00fcltige Stimmzettel. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.<\/li>
          6. Eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Zulassung von Dringlichkeitsantr\u00e4gen, \u00c4ntr\u00e4gen auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>
          7. Die Wahlen erfolgen in gemeiner Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dfen, eine Wahl durch Handzeichen durchzuf\u00fchren.<\/li>
          8. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, welches vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/li>
          9. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von erwachsenen Mitgliedern oder vom Vorstand gestellt werden. Das selbige gilt auch f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen. Antr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens acht Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingehen.<\/li>
          10. Dringlichkeitsantr\u00e4ge sind zul\u00e4ssig, soweit sie nicht auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern oder Satzungs\u00e4nderungen gerichtet sind.<\/li>
          11. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn der Vorstand die Notwendigkeit daf\u00fcr feststellt, oder auf Antrag von mindestens einem Drittel aller Vereinsmitglieder.<\/li>
          12. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftf\u00fchrer oder einem von der Versammlung gew\u00e4hlten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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            \u00a7 9 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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            1. Vollj\u00e4hrige Mitglieder des Vereins haben eine Stimme \u2013 ebenso Ehrenmitglieder.<\/li>
            2. Die gesetzlichen Vertreter der jugendlichen Mitglieder besitzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Minderj\u00e4hrigen ein Stimmrecht.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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              \u00a7 10 Der Vorstand<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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              1. Der Vorstandw besteht aus:
                Dem Vorsitzenden,
                dem stellvertretenden Vorsitzenden,
                dem Kassenwart
                und dem Schriftf\u00fchrer.<\/li>
              2. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden.<\/li>
              3. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach \u00a7 26 BGB im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit seines Stellvertreters. Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimme Zwecke
                Aussch\u00fcsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.<\/li>
              4. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch je zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<\/li>
              5. Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben im Amt bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>
              6. \u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstands ist eine Niederschrift zu erstellen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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                \u00a7 11 Ehrenmitglieder<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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                Durch die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden auf Lebenszeit ernannt. Sie besitzen ein Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beitr\u00e4gen befreit.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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                \u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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                1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einen Kassenpr\u00fcfer, der nicht dem Vorstand oder einem Ausschuss angeh\u00f6ren darf. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>
                2. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse bzw. die Konten des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.<\/li>
                3. Der Kassenpr\u00fcfer erstattet der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragt bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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                  \u00a7 13 Erf\u00fcllungsort & Gerichtsstand<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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                  Der Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechte und Plifchten als Vereinsmitglied ist Dorsten.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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                  \u00a7 14 Erf\u00fcllungsort & Gerichtsstand<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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                  1. Der Verein kann mit einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen aufgel\u00f6st werden.<\/li>
                  2. Liquidatoren sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorstizende (oder Kassenwart). Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.<\/li>
                  3. Sollte der Verein aufgel\u00f6st werden oder sollten steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke wegfallen, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, an die im folgenden bezeichnete juristische Person: ADAC Luftrettung GmbH \u2013 M\u00fcnchen Die juristische Person hat das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Erf\u00fcllung gemeinn\u00fctziger Aufgaben zu verwenden<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
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                    \u00a7 15 Inkrafttreten<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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                    Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 12. April 2018 von der Gr\u00fcndungsversammlung des Vereins \u201eHardt am Limit\u201c beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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                    Dorsten, den 12.04.2018<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

                    Satzung des Vereins HARDT AM LMIT e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der am 12.4.2018 in Dorsten gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen „Hardt am Limit“ Er hat seinen Sitz in 46282 Dorsten (Gahlener Str. 241) und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr \u00a7 2 Zweck & Ziele … <\/p>\n